Teilnahmebedingungen
1. Teilnahme: Am Europäischen Interbank Golf Meeting können Golf spielende Angestellte und Pensionäre aller europäischen Kreditinstitute teilnehmen.
Zur Teilnahme sind alle Amateurgolfer zugelassen, die ein Handicap nachweisen können, dem jeweiligen nationalen Golfverband angehören und Mitglieder eines dem Verband angehörenden Golfclubs sind.
2. Anmeldung: Die Kreditinstitute können eine oder mehrere Mannschaften von jeweils 2 oder 3 Spielern anmelden. Auch Anmeldungen von nur einem Spieler werden akzeptiert. In diesem Fall wird das Ergebnis nur für die Einzelrangliste gewertet. Bei der Anmeldung im Internet (www.eurogolfmeeting.it) muss der Team-Leiter die Bankzugehörigkeit der einzelnen Teammitglieder bestätigen. Weiterhin müssen Golf Club, EGA-Handicap, Nummer des Golfausweises des Golfverbandes und Geburtsdatum eines jeden Spielers angegeben werden.
Für jeden Qualifikationstag können sich maximal 160 Spieler anmelden. Weitere Einschreibungen für diesen Tag werden nicht akzeptiert und es muss ein alternativer Spieltag gewählt werden.
Fuer Absagen, die nach dem 10. Mai erfolgen, kann die Einschreibegebuehr nicht rueckerstattet werden.
3. Turnier und Handicap: Alle Turniere werden über 18 Löcher Stableford in 3 Handicap-Klassen (EGA: 0-12, 12,1-20, 20,1-26) ausgetragen. Die maximale Spielvorgabe ist 26. Spielern mit einem höheren Handicap wird die Spielvorgabe 26 zugeteilt. Gespielt wird mit dem zu Beginn der Turnierwoche gemeldeten Handicap. Veränderungen während der Turnierwoche werden nicht in Betracht gezogen.
4. Qualifikation: Die Qualifikationsturniere finden von Dienstag bis Donnerstag auf dem Golfplatz Innsbruck-Igls statt. Die Benutzung des Golfcarts ist nur mit aerztlicher Bescheinigung moeglich.
Aus jeder Qualifikationsrunde rücken mindestens 10 und höchstens 18 Teams (inklusive das beste Brutto-Team) in das
Finale vor. Dies wird proportional nach der Gesamtzahl der Spieler berechnet. Das Mannschaftsergebnis, sowohl in der
Qualifikationsrunde wie im Finale, wird durch die Summe der zwei besten Einzelresultate erzielt. Bei gleicher Punktezahl
zaehlt der Score des dritten Spielers. Bei weiterem Gleichstand zaehlen die Ergebnisse der letzten neun Loecher, usw.
Elektronische Messgeräte zur Berechnung der Distanz oder zur Erleichterung des Spielverlaufes sind erlaubt.
Weiterhin rücken die drei Spieler mit den besten Nettoergebnissen in jeder Klasse, der beste Bruttospieler, die beste Lady,
der beste Senior in das Finale vor. Alle individuellen Resultate werden für die Einzelrangliste gewertet, unabhängig von der
Mannschaftszugehörigkeit.
5. Finale: Das Finale findet am Freitag auf dem Golfplatz Innsbruck-Igls statt.
Zum Finale werden die 39 besten Mannschaften der Qualifikationsrunden zugelassen, weiters die drei Spieler mit den besten Nettoergebnissen aus jeder Klasse, der beste Bruttospieler, die beste Lady, der beste Senior eines jeden Qualifikationstages.
6. Preise:
Qualifikationsrunden: Am Ende eines jeden Spieltages werden die drei besten Nettospieler in jeder Klasse, der beste Bruttospieler, die beste Lady, der beste Senior, der „Longest Drive“, der „Nearest to the Pin“ prämiert.
Finale:
Mannschaftsrangliste: Prämiert werden die drei Mannschaften mit den besten Nettoergebnissen, die Mannschaft mit dem besten Bruttoergebnis sowie die einzelnen Mitglieder der Mannschaften.
Einzelrangliste: Alle individuellen Resultate werden für die Einzelrangliste gewertet, unabhängig von der Mannschaftszugehörigkeit. Prämiert werden die drei besten Nettospieler in jeder Klasse, der beste Bruttospieler, die beste Lady, der beste Senior, der „Longest Drive“ und der „Nearest to the Pin“.
7. Alle Turniere werden nach den Regeln des Royal and Ancient Golf Club of St. Andrews und den lokalen Regeln des gastgebenden Golfclubs ausgetragen. Bei Punktegleichheit werden die Regeln des nationalen Golfverbandes zu Grunde gelegt.
8. Das Organisationskomitee übernimmt keinerlei Verantwortung für eventuelle Personen- oder Sachschäden, die sich vor, während oder nach der Veranstaltung ereignen. Die Teilnehmer geben die Zustimmung zur Veröffentlichung ihrer persönlichen Daten sowie eventuelle sie darstellender Fotos.
9. Das Organisationskomitee hat das Recht, Änderungen am Programm vorzunehmen, die durch höhere Gewalt bedingt sind.









